AOK Baden-Württemberg

AOK Baden-Württemberg

Allgemeine Ortskrankenkasse · Sitz Stuttgart · in Baden-Württemberg wählbar

Keine Genehmigung nötig

seit 01.01.2024 · du kannst direkt bei einem Verein anfangen.

Rehasport innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellung beginnen. Folgeverordnung nur mit ärztlicher Begründung.

So geht es

  1. Verordnung (Muster 56) von deiner Ärztin oder deinem Arzt holen.
  2. Verein in der Nähe suchen.
  3. Du brauchst keine Genehmigung der AOK. Gib deine Verordnung (Muster 56) direkt bei der Kursleitung deiner Rehasport-Gruppe ab.

Leistungen

  • Rehasport
  • Funktionstraining

Gilt für alle Kassen

  • Umfang: in der Regel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten. Bei bestimmten schweren Erkrankungen 120 Einheiten in 36 Monaten, Herzsport 90 Einheiten in 24 Monaten.
  • Funktionstraining: in der Regel 12 Monate, bei einigen Erkrankungen (z. B. Rheuma, Morbus Bechterew, Osteoporose) 24 Monate.
  • Zuzahlung: keine. Rehasport kostet dich nichts.
  • Genehmigung: Grundsätzlich muss die Kasse vor Beginn zustimmen, auch bei jeder weiteren Verordnung. Viele Kassen verzichten darauf, das steht dann oben.
  • Quelle: Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (BAR), gültig seit 01.01.2022.

Gruppe in der Nähe finden

Stand: geprüft am 20.10.2026 · Angaben ohne Gewähr · Quelle: Rehasport-Seite der Kasse

Unabhängige Information, keine Kooperation mit den Krankenkassen.