IKK Südwest

IKK Südwest

Innungskrankenkasse · Sitz Saarbrücken · in Baden-Württemberg nicht wählbar

Genehmigung nötig

Bitte Verordnung zuerst bei deiner Kasse einreichen. Fang erst an, wenn die Genehmigung da ist.

Bei zugelassenen Anbietern in Hessen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland ist keine vorherige Genehmigung nötig. Bei Anbietern außerhalb dieser drei Bundesländer – auch in Württemberg – muss die Verordnung vor Beginn zur Prüfung bei der IKK Südwest eingereicht werden.

So geht es

  1. Verordnung (Muster 56) von deiner Ärztin oder deinem Arzt holen.
  2. Anbieter in Hessen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland: Verordnung direkt beim zugelassenen Anbieter abgeben. Anbieter außerhalb dieser drei Bundesländer: Verordnung vor Beginn über die Online-Geschäftsstelle, ein Kundencenter oder an service@ikk-sw.de zur Prüfung einreichen.
  3. Warten, bis die Genehmigung da ist.
  4. Mit der genehmigten Verordnung bei einem Verein anfangen.

Leistungen

  • Rehasport
  • Funktionstraining

Gilt für alle Kassen

  • Umfang: in der Regel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten. Bei bestimmten schweren Erkrankungen 120 Einheiten in 36 Monaten, Herzsport 90 Einheiten in 24 Monaten.
  • Funktionstraining: in der Regel 12 Monate, bei einigen Erkrankungen (z. B. Rheuma, Morbus Bechterew, Osteoporose) 24 Monate.
  • Zuzahlung: keine. Rehasport kostet dich nichts.
  • Genehmigung: Grundsätzlich muss die Kasse vor Beginn zustimmen, auch bei jeder weiteren Verordnung. Viele Kassen verzichten darauf, das steht dann oben.
  • Quelle: Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (BAR), gültig seit 01.01.2022.

Gruppe in der Nähe finden

Stand: geprüft am 20.10.2026 · Angaben ohne Gewähr · Quelle: Rehasport-Seite der Kasse

Unabhängige Information, keine Kooperation mit den Krankenkassen.