IKK Südwest
Genehmigung nötig
Bitte Verordnung zuerst bei deiner Kasse einreichen. Fang erst an, wenn die Genehmigung da ist.
Bei zugelassenen Anbietern in Hessen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland ist keine vorherige Genehmigung nötig. Bei Anbietern außerhalb dieser drei Bundesländer – auch in Württemberg – muss die Verordnung vor Beginn zur Prüfung bei der IKK Südwest eingereicht werden.
So geht es
- Verordnung (Muster 56) von deiner Ärztin oder deinem Arzt holen.
- Anbieter in Hessen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland: Verordnung direkt beim zugelassenen Anbieter abgeben. Anbieter außerhalb dieser drei Bundesländer: Verordnung vor Beginn über die Online-Geschäftsstelle, ein Kundencenter oder an service@ikk-sw.de zur Prüfung einreichen.
- Warten, bis die Genehmigung da ist.
- Mit der genehmigten Verordnung bei einem Verein anfangen.
Leistungen
Gilt für alle Kassen
- Umfang: in der Regel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten. Bei bestimmten schweren Erkrankungen 120 Einheiten in 36 Monaten, Herzsport 90 Einheiten in 24 Monaten.
- Funktionstraining: in der Regel 12 Monate, bei einigen Erkrankungen (z. B. Rheuma, Morbus Bechterew, Osteoporose) 24 Monate.
- Zuzahlung: keine. Rehasport kostet dich nichts.
- Genehmigung: Grundsätzlich muss die Kasse vor Beginn zustimmen, auch bei jeder weiteren Verordnung. Viele Kassen verzichten darauf, das steht dann oben.
- Quelle: Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (BAR), gültig seit 01.01.2022.
Stand: geprüft am 20.10.2026 · Angaben ohne Gewähr · Quelle: Rehasport-Seite der Kasse
Unabhängige Information, keine Kooperation mit den Krankenkassen.
