Knappschaft

Knappschaft

Knappschaft · Sitz Bochum · in Baden-Württemberg wählbar

Keine Genehmigung nötig

seit 01.04.2025 · du kannst direkt bei einem Verein anfangen.

Seit 01.04.2025 brauchst du keine vorherige Genehmigung, wenn dein Anbieter an der Vereinbarung zum Genehmigungsverzicht der KNAPPSCHAFT teilnimmt. Dann solltest du innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Verordnung anfangen. Bei allen anderen Anbietern musst du die Verordnung vor der ersten Übungseinheit genehmigen lassen und innerhalb von 3 Monaten nach der Genehmigung anfangen.

So geht es

  1. Verordnung (Muster 56) von deiner Ärztin oder deinem Arzt holen.
  2. Verein in der Nähe suchen.
  3. Frag deinen Anbieter, ob er am Genehmigungsverzicht der KNAPPSCHAFT teilnimmt. Wenn ja, gib deine Verordnung direkt dort ab. Wenn nein, schick die Verordnung (Muster 56) vor dem ersten Training an: KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen. Einen extra Antrag brauchst du nicht.

Leistungen

  • Rehasport
  • Funktionstraining

Gilt für alle Kassen

  • Umfang: in der Regel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten. Bei bestimmten schweren Erkrankungen 120 Einheiten in 36 Monaten, Herzsport 90 Einheiten in 24 Monaten.
  • Funktionstraining: in der Regel 12 Monate, bei einigen Erkrankungen (z. B. Rheuma, Morbus Bechterew, Osteoporose) 24 Monate.
  • Zuzahlung: keine. Rehasport kostet dich nichts.
  • Genehmigung: Grundsätzlich muss die Kasse vor Beginn zustimmen, auch bei jeder weiteren Verordnung. Viele Kassen verzichten darauf, das steht dann oben.
  • Quelle: Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (BAR), gültig seit 01.01.2022.

Gruppe in der Nähe finden

Stand: geprüft am 20.10.2026 · Angaben ohne Gewähr · Quelle: Rehasport-Seite der Kasse

Unabhängige Information, keine Kooperation mit den Krankenkassen.