Knappschaft
Keine Genehmigung nötig
seit 01.04.2025 · du kannst direkt bei einem Verein anfangen.
Seit 01.04.2025 brauchst du keine vorherige Genehmigung, wenn dein Anbieter an der Vereinbarung zum Genehmigungsverzicht der KNAPPSCHAFT teilnimmt. Dann solltest du innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Verordnung anfangen. Bei allen anderen Anbietern musst du die Verordnung vor der ersten Übungseinheit genehmigen lassen und innerhalb von 3 Monaten nach der Genehmigung anfangen.
So geht es
- Verordnung (Muster 56) von deiner Ärztin oder deinem Arzt holen.
- Verein in der Nähe suchen.
- Frag deinen Anbieter, ob er am Genehmigungsverzicht der KNAPPSCHAFT teilnimmt. Wenn ja, gib deine Verordnung direkt dort ab. Wenn nein, schick die Verordnung (Muster 56) vor dem ersten Training an: KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen. Einen extra Antrag brauchst du nicht.
Leistungen
Gilt für alle Kassen
- Umfang: in der Regel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten. Bei bestimmten schweren Erkrankungen 120 Einheiten in 36 Monaten, Herzsport 90 Einheiten in 24 Monaten.
- Funktionstraining: in der Regel 12 Monate, bei einigen Erkrankungen (z. B. Rheuma, Morbus Bechterew, Osteoporose) 24 Monate.
- Zuzahlung: keine. Rehasport kostet dich nichts.
- Genehmigung: Grundsätzlich muss die Kasse vor Beginn zustimmen, auch bei jeder weiteren Verordnung. Viele Kassen verzichten darauf, das steht dann oben.
- Quelle: Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (BAR), gültig seit 01.01.2022.
Stand: geprüft am 20.10.2026 · Angaben ohne Gewähr · Quelle: Rehasport-Seite der Kasse
Unabhängige Information, keine Kooperation mit den Krankenkassen.
