Südzucker BKK

Südzucker BKK

Betriebskrankenkasse · Sitz Mannheim · nur für Beschäftigte der Trägerfirmen

Keine Genehmigung nötig

seit 01.11.2025 · du kannst direkt bei einem Verein anfangen.

Seit 01.11.2025 brauchst du keine Genehmigung der Kasse. Das gilt für Rehasport und Funktionstraining.

So geht es

  1. Verordnung (Muster 56) von deiner Ärztin oder deinem Arzt holen.
  2. Verein in der Nähe suchen.
  3. Gib deine Verordnung (Muster 56) direkt bei einem zugelassenen Rehasport-Anbieter ab. Du musst sie nicht vorher an die Kasse schicken.

Leistungen

  • Rehasport
  • Funktionstraining

Gilt für alle Kassen

  • Umfang: in der Regel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten. Bei bestimmten schweren Erkrankungen 120 Einheiten in 36 Monaten, Herzsport 90 Einheiten in 24 Monaten.
  • Funktionstraining: in der Regel 12 Monate, bei einigen Erkrankungen (z. B. Rheuma, Morbus Bechterew, Osteoporose) 24 Monate.
  • Zuzahlung: keine. Rehasport kostet dich nichts.
  • Genehmigung: Grundsätzlich muss die Kasse vor Beginn zustimmen, auch bei jeder weiteren Verordnung. Viele Kassen verzichten darauf, das steht dann oben.
  • Quelle: Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (BAR), gültig seit 01.01.2022.

Gruppe in der Nähe finden

Stand: geprüft am 20.10.2026 · Angaben ohne Gewähr · Quelle: Rehasport-Seite der Kasse

Unabhängige Information, keine Kooperation mit den Krankenkassen.